Vereinszweck
Zweck des Vereins ist:
- Die Unterstützung von Menschen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung).
- Die Förderung von Projekten und Maßnahmen auf den Gebieten Kinder- und Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung).
- Die Förderung und Integration ausländischer Mitbürger (§ 52 Abs. 2 13 Abgabenordnung).
Diese Vereinszwecke werden insbesondere verwirklicht durch folgende näher bezeichnete Dienstleistungen und Maßnahmen.:
- Tauschnetzwerk (suchen und bieten)
- Güter ohne Mitgliederschaft
- Dienstleistungen nur über Mitgliedschaft (Versicherung)
- Kurzzeitige Hilfe im Haushalt, im Krankheitsfall oder anderen Notfällen, z. B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus
- Kurzzeitige Kinderbetreuung
- Kurzzeitige Betreuung oder Aufsicht
- Kurzzeitige Tierbetreuung
- Besuchsdienste
- Entlastung pflegender Angehöriger/alleinerziehender Menschen
- z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Einkäufen oder Kirchenbesuchen
- Leichte und kleinere Arbeiten im Haushalt und/oder Garten
- Erledigung von Einkäufen
- Schreibhilfen
- Gesprächs-, Vorlese- und Spielepartnerschaft
- Kontaktpflege zu Einrichtungen der Altenarbeit
- Fachvorträge, die für die Mitglieder von besonderem Interesse sind
- EDV: Unterstützung bei der Einrichtung | kleine Schulungen